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   BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86   

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BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86 (https://dejure.org/1986,3657)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1986 - 2 CB 37.86 (https://dejure.org/1986,3657)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1986 - 2 CB 37.86 (https://dejure.org/1986,3657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Formulierung einer konkreten Rechtsfrage bei der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Bindung des Revisionsgerichtes an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts - Rüge des Abfragens unterrichtsfremden Wissens in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Darüber, was der Prüfling richtig oder falsch gemacht hat, haben grundsätzlich die Prüfer im Rahmen ihrer Beurteilungsermächtigung zu entscheiden (u.a. BVerwGE 70, 143 [BVerwG 20.09.1984 - 7 C 57/83] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Es ist eindeutig, daß die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte, die gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen begrenzende fachlich-wissenschaftliche Beurteilungsermächtigung der Prüfer (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 38, 105 [BVerwG 07.05.1971 - VII C 51/70]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - ) auch die Frage umfaßt, wie sog. Folgefehler (d.h. in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes) zu beurteilen sind (Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 2 B 199.82 -).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Die Zulassung der Revision wegen einer die Entscheidung nicht tragenden Rechtsfrage kommt aber nicht in Betracht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - ).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Die Frage, wie zu entscheiden ist, wenn in einem in der Laufbahnprüfung geprüften Gebiet (§ 38 Abs. 1 Ziffer 2.2 StBAPO) während des Vorbereitungsdienstes kaum oder überhaupt kein Unterricht stattgefunden oder sonst die Aneignung des geforderten, aber im Unterricht nicht vermittelten Prüfungsstoffes durch ein Selbststudium zu einer unzumutbaren Belastung führt, stellt sich angesichts des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts nicht (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376> u.a. unter Hinweis auf VG Schleswig, Urteil vom 7. Januar 1972 - 5 A 267/70 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79

    Prüfungsergebnis - Prüfungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Es ist eindeutig, daß die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte, die gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen begrenzende fachlich-wissenschaftliche Beurteilungsermächtigung der Prüfer (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 38, 105 [BVerwG 07.05.1971 - VII C 51/70]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - ) auch die Frage umfaßt, wie sog. Folgefehler (d.h. in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes) zu beurteilen sind (Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 2 B 199.82 -).
  • BVerwG, 30.04.1984 - 2 B 199.82

    Nichtzulassung einer Revision - Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Es ist eindeutig, daß die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte, die gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen begrenzende fachlich-wissenschaftliche Beurteilungsermächtigung der Prüfer (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 38, 105 [BVerwG 07.05.1971 - VII C 51/70]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - ) auch die Frage umfaßt, wie sog. Folgefehler (d.h. in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes) zu beurteilen sind (Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 2 B 199.82 -).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 8.81
    Auszug aus BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86
    Die Zulassung der Revision wegen einer die Entscheidung nicht tragenden Rechtsfrage kommt aber nicht in Betracht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - ).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 2 CB 32.80

    Statthaftigkeit einer Revision ohne besondere Zulassung

  • BVerwG, 17.02.1981 - 2 CB 2.81

    Richter im Ruhestand - Geltung der Einbehaltungsanordnung - Einbehaltung von

  • BVerwG, 30.12.1977 - 2 CB 39.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18

    Bewertung der Steuerberaterprüfung eines Prüflings durch Notenvergabe

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Frage, wie gewichtig ein solcher Folgefehler ist, auch in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers fällt (BVerwG-Beschluss vom 14. November 1986 2 CB 37/86).

    Die Beantwortung der Frage, wie gewichtig die Folgefehler einzustufen sind, die aus der fehlenden Abgrenzung der Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und der Türkei resultieren, fällt in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers (vgl. BVerwG-Beschluss vom 14. November 1986 2 CB 37/86).

    Die Frage, wie gewichtig ein Folgefehler ist, fällt in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers (vgl. BVerwG-Beschluss vom 14.11.1986 2 CB 37/86).

    Die Beantwortung der Frage, wie gewichtig die Folgefehler einzustufen sind, die aus der nicht vertretbaren (s. oben zu bb.) Annahme, B habe im Jahr 2016 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, resultieren, fällt in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers (vgl. BVerwG-Beschluss vom 14. November 1986 2 CB 37/86).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 9 S 982/22

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; unzulässige Doppelverwertung

    Der Grundsatz, wonach das Gewicht eines Folgefehlers in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers fällt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.11.1986 - 2 CB 37.86 -, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 07.04.1997 - 9 S 1955/96 -, juris Rn. 7), gilt auch im Falle einer bereits im Kontext einer anderen Prüfungsaufgabe geäußerten, wiederholten Kritik des Prüfers am Prüfungsaufbau.

    Bei einem Folgefehler handelt es sich um in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes des Prüflings (BVerwG, Beschluss vom 14.11.1986 - 2 CB 37.86 -, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 07.04.1997 - 9 S 1955/96 -, juris Rn. 7) bzw. um einen Fehler, der zwangsläufig einen anderen bedingt (vgl. BayVGH, Urteil vom 05.12.2006 - 7 B 05.2683 -, juris Rn. 19; OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 13.09.2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 50; Fischer/Jeremias/Dieterich, a.a.O., Rn. 663).

    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats anerkannt, dass die Frage, wie gewichtig ein solcher Folgefehler ist, in den gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers fällt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.11.1986 - 2 CB 37.86 -, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 07.04.1997 - 9 S 1955/96 -, juris Rn. 7; Fischer/Jeremias/Dieterich, a.a.O., Rn. 663).

  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des

    Im Gegenteil ist eine ergänzende eigene Aus- und Fortbildung nicht nur zulässig, sondern geboten (vgl. § 5 Abs. 1 LRiG i.V.m. § 64 Abs. 1 LBG; z.B. auch Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 2 CB 37.86 - ).
  • KG, 03.03.2020 - Not 5/19

    Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung

    Unter einem Folgefehler ist die in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes zu verstehen (BVerwG, Beschluss vom 14. November 1986 - 2 CB 37/86 -, Rn. 5, juris), etwa wenn bei einer Rechenaufgabe ein unrichtiges Ergebnis bei der Lösung weiterer Rechenaufgaben eingesetzt und dadurch auch die weiteren Aufgaben unrichtig gelöst werden, oder wenn generell nach einer unrichtigen Weichenstellung ein folgerichtiger Lösungsweg beschritten wird (VG Sigmaringen, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 K 556/01 -, Rn. 45, juris).

    Wie der Prüfer letztlich den Folgefehler bewertet und gewichtet, fällt in seinen prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum, den der Senat nur eingeschränkt überprüfen kann (BVerwG, Beschluss vom 14. November 1986 - 2 CB 37/86 -, Rn. 5, juris).

  • VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14

    Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk

    Der Bewertungsspielraum überlässt dem Prüfer die Beurteilung darüber, inwieweit sich ein Fehler des Prüflings - hier die Ermittlung der Gesamtkosten - als möglicher Folgefehler auf die Bewertung der Prüfungsleistung im Übrigen auswirkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1986 - 2 CB 37/86 -, juris; BayVGH, Urt. v. 29.12.1992 - 3 B 92.399 -, juris).

    Darüber, was der Prüfling richtig oder falsch gemacht hat, haben grundsätzlich die Prüfer im Rahmen ihrer Beurteilungsermächtigung zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 14.11.1986 - 2 CB 37/86 -, juris m. w. N.).

  • VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07

    Bewertung einer Prüfung bei Folgefehler; Beurteilungsspielraum des Prüfers

    Dazu BVerwG, Beschluss vom 14. November 1986 - 2 CB 37/86 -, Juris RdNr. 5:.
  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069

    Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses;

    Dieser überlässt dem Prüfer die Beurteilung darüber, inwieweit sich ein Fehler des Prüflings - hier die Ermittlung der Fixkosten - als möglicher Folgefehler auf die Bewertung der Prüfungsleistung im Übrigen auswirkt (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.1986 - 2 CB 37/86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 234; BayVGH, U.v. 29.12.1992 - 3 B 92.399 - juris).
  • OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22

    Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.11.1986 - 2 CB 37.86 -, juris, Rn. 5 sowie Beschluss vom 7.4.1997 - 9 S 1955/96 -, juris, Rn. 7; VGH BaWü, Urteil vom 25.1.2023 - 9 S 982/22 -, Rn. 44].
  • VG Köln, 24.05.2022 - 6 K 8256/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.11.1986 - 2 CB 37.86 -, juris, Rn. 4 m. w. N.
  • VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 18.89

    Erneute Ablegung der Prüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter

    Wie der Prüfer letztlich einen Folgefehler bewertet und gewichtet, fällt in seinem Bewertungsspielraum (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.86 - 2 CB 37/86 - juris).
  • VG Mainz, 07.07.2021 - 3 K 578/20

    Bewertung einer Prüfungsleistung; Bescheidungklage; eigenes Urteil des Prüfers -

  • VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
  • VG Ansbach, 20.04.2017 - AN 2 K 15.01511

    Keine Prüfungswiederholung bei Prüfungsfehler

  • VG Magdeburg, 19.09.2017 - 3 A 313/15

    Stattgabe einer Klage gegen einen von der falschen Behörde erlassenen

  • VG München, 26.07.2022 - M 3 K 18.5567

    Erfolglose Rüge gegen Bewertung juristischer Klausur

  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 CB 82.86

    Rücknahme eines die Voraussetzung für den laufenden Bezug von Geldleistungen

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